Bis auf Widerruf wird festgelegt, dass die Wienerberger AG Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1
vierter Satz Aktiengesetz (Vollmacht an ein Kreditinstitut) nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute entgegennimmt.
Die Wienerberger AG nimmt bis auf Widerruf Depotbestätigungen und Erklärungen
gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz Aktiengesetz (Vollmacht an ein Kreditinstitut) über
Fax, + 43 1 60 192-10425, entgegen.